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Du hast Fragen?
Der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) erfolgt durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt genau, wer, wann und mit welcher Messtechnik ausgestattet wird.
Damit wir deinen Stromverbrauch viertelstündlich erfassen können, muss der Messstellenbetreiber deinen Zähler entsprechend konfigurieren. Dadurch kann es in Einzelfällen zu einer kurzen Verzögerung beim Start deiner Belieferung oder der Abrechnung der Spotmarktpreise kommen.
Falls du aktuell noch kein iMSys besitzt, kannst du ab dem 01.01.2025 den vorzeitigen Einbau als Zusatzleistung beim Messstellenbetreiber beantragen. Die Kosten dafür betragen maximal 30 € (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG). Die regulären Entgelte für den Messstellenbetrieb bleiben davon unberührt.
Für eine optimale Nutzung unseres Tarifs ist ein intelligentes Messsystem („iMSys“ oder „Smart Meter“) erforderlich. Nur mit einem solchen Zähler kann der Verbrauch automatisch erfasst und der variable Preisbestandteil basierend auf den aktuellen Spotmarktpreisen korrekt abgerechnet werden.
Falls kein intelligentes Messsystem vorhanden ist, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage eines täglichen Standardlastprofils (SLP). In diesem Fall kann der individuelle Verbrauch nicht erfasst werden, wodurch eine flexible und dynamische Preisgestaltung nicht möglich ist.
Hinweise zu den möglichen preislichen Chancen und Risiken bei Abschluss des Tarifs:
Bei Abschluss eines dynamischen Stromtarifes ergeben sich für dich im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl besondere Chancen als auch besondere Risiken, da der Anteil des Spotmarktpreises am Verbrauchspreis dieses Tarifes erheblich ist.
Der an der Strombörse EPEX Spot aus Handelsgeschäften bis 12 Uhr täglich neu ermittelte Strompreis für den Folgetag ändert sich stündlich und kann im Tagesverlauf um mehr als 15 ct/kWh schwanken. Dadurch können die Spotmarktpreise in nachfrageschwachen Tageszeiten unter die Preise am Markt angebotener Festpreislieferverträge fallen, wodurch für dich deutliche Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können, wenn du in diesen Stunden Strom verbraucht oder es dir möglich ist, durch Verschiebung deines Verbrauchsverhaltens günstigere Stundenpreise zu nutzen.
Die Spotmarktpreise werden in nachfragestarken Tageszeiten aber auch die am Markt angebotenen Lieferverträge mit Festpreisen erheblich übersteigen. Es besteht in diesem Fall für den Kunden keinerlei preisliche Absicherung gegenüber dem Preisniveau vergleichbarer Festpreisliefervertra?ge. Dies kann unter Umständen zu deutlichen Kostensteigerungen bei deinen im Vergleich zu einem Festpreisliefervertrag führen.
Jeder Haushalt verfügt in der Regel aufgrund nicht abschaltbarer Haushaltsgeräte (z.B. Kühlschrank, Tiefkühler) über einen stetigen Anteil an unvermeidbarem Strombezug, der auch zu hohen Spotmarktpreisen in Anspruch genommen werden muss. In der Vergangenheit hat der stündliche Spotmarktpreis in seltenen Fällen Preisspitzen von mehr als 1,00 Euro/kWh erreicht. Negative Stundenpreise, in denen der Kunde eine Gutschrift für Strombezug erhalten kann, sind hingegen auf Ausnahmefälle beschränkt.
Die Stundenpreise werden an der EPEX Spot in Euro pro Megawattstunde (EUR/MWh) veröffentlicht. Um diese in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) umzurechnen, müssen die Werte durch 10 geteilt werden, d.h. ein Preis in Höhe von z.B. 45,70 EUR/MWh entspricht einem Spotmarktpreis in Höhe von 4,57 ct/kWh.
Hinweis zu intelligenten Messsystemen:
Der Tarifabschluss ist nur bei Vorhandensein eines intelligenten Zählers („iMSys“ oder „Smart Meter“) möglich, da es nur mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) technisch möglich ist, dass der Verbrauch des Kunden automatisch übermittelt wird und damit auch der dynamische Preisbestandteil der Spotmarktpreise korrekt abgerechnet werden kann.
Zudem muss der zuständige Messstellenbetreiber auf unsere Anforderung deinen Zähler so konfigurieren, dass uns die viertelstündlichen Zählerstandsgangdaten für deines Verbrauch übermittelt wird. Dadurch kann sich eine kleine Verzögerung bei der Aufnahme der Belieferung bzw. der Abrechnung der Spotmarktpreise ergeben.